Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass)

· Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Was passiert mit Ihren E-Mails, Fotos, Profilen und Online-Konten, wenn Sie sterben? Die meisten Menschen hinterlassen heute eine umfangreiche digitale Spur, doch nur 32 Prozent regeln, was damit nach ihrem Tod geschehen soll. Bis zum Jahr 2100 könnten allein 1,4 Milliarden Facebook-Nutzer verstorben sein, und ab etwa 2070 könnten die Toten die Lebenden im Netzwerk überholen.

Kurz zusammengefasst

Die meisten Menschen hinterlassen heute eine umfangreiche digitale Spur, doch nur 32 Prozent regeln, was nach ihrem Tod damit geschehen soll. 59 Prozent der Bevölkerung nutzen soziale Medien, bei den 16- bis 24-Jährigen sind es sogar 85 Prozent. Bis zum Jahr 2100 könnten allein 1,4 Milliarden verstorbene Facebook-Nutzer erreicht sein, und ab etwa 2070 könnten die Toten die Lebenden im Netzwerk überholen.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zum digitalen Nachlass in Deutschland: wie groß unsere digitale Spur ist, wie wenige vorsorgen, was Hinterbliebenen droht, wie die Rechtslage seit dem BGH-Urteil von 2018 aussieht und wie sich der digitale Nachlass regeln lässt. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden.

Unser digitales Leben hat einen enormen Umfang

Bevor man regelt, was nach dem Tod mit Online-Konten geschehen soll, lohnt ein Blick auf das Ausmaß des digitalen Lebens. Die meisten Menschen hinterlassen heute eine umfangreiche digitale Spur.

1. 59 Prozent der Menschen in Deutschland nutzen soziale Medien

Im Jahr 2025 nutzten 59 Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren soziale Medien für private Zwecke. Vier Jahre zuvor waren es noch 47 Prozent. Jeder dieser Accounts ist Teil eines digitalen Nachlasses, der nach dem Tod nicht von selbst verschwindet.1

2. Bei den Jüngsten nutzen 85 Prozent soziale Medien

In der Altersgruppe der 16- bis 24-Jährigen lag die Nutzung sozialer Medien 2025 bei 85 Prozent, bei den 25- bis 34-Jährigen bei 81 Prozent. Gerade jüngere Menschen verknüpfen Fotos, Nachrichten und Erinnerungen fast vollständig mit Online-Konten.2

3. 87 Prozent der Menschen ab 10 Jahren sind online

Nach Angaben der Stiftung Warentest sind 87 Prozent der Menschen in Deutschland ab 10 Jahren im Internet aktiv. Damit gehören E-Mail-Postfächer, Abonnements und Online-Verträge für die große Mehrheit zum Alltag und damit zum Erbe.3

Der große Ausblick: Die Toten holen die Lebenden ein

Eine vielbeachtete Studie der University of Oxford zeigt, wie sehr digitale Plattformen zu Archiven der Verstorbenen werden. Was heute wie eine Randfrage wirkt, wird zu einem Problem von historischem Ausmaß.

4. Bis 2100 könnten 1,4 Milliarden Facebook-Nutzer verstorben sein

Forscher des Oxford Internet Institute der University of Oxford berechneten 2019, dass auf Basis der Nutzerzahlen von 2018 mindestens 1,4 Milliarden Facebook-Mitglieder vor dem Jahr 2100 sterben würden. Selbst ohne neue Anmeldungen entsteht so ein gewaltiges digitales Archiv der Toten.4

5. Ab etwa 2070 könnten die Toten die Lebenden überholen

In einem der von den Oxforder Forschern berechneten Szenarien überholen die verstorbenen Facebook-Konten die der lebenden Nutzer bereits um das Jahr 2070. Wächst das Netzwerk weiter, könnten bis 2100 sogar bis zu 4,9 Milliarden verstorbene Nutzer zusammenkommen.5

Wie wenige Menschen vorsorgen

Trotz des großen Umfangs unseres digitalen Lebens regeln die wenigsten, was damit nach dem Tod geschehen soll. Der Branchenverband Bitkom erhebt dazu regelmäßig repräsentative Zahlen.

6. Nur 32 Prozent regeln ihren digitalen Nachlass

Laut einer repräsentativen Bitkom-Befragung von 2025 (1.003 Personen ab 16 Jahren, davon 917 Internetnutzer) legen nur 32 Prozent der Internetnutzer fest, was nach ihrem Tod mit ihrem digitalen Nachlass geschehen soll. 16 Prozent haben ihn vollständig geregelt, weitere 16 Prozent teilweise.6

7. 43 Prozent wollen gar nichts regeln

In derselben Bitkom-Befragung von 2025 gaben 43 Prozent der Internetnutzer an, ihren digitalen Nachlass weder geregelt zu haben noch dies künftig tun zu wollen. Nur 22 Prozent planen, das Thema in Zukunft anzugehen.7

8. Die Vorsorge sinkt seit 2021 wieder

Der Anteil der Internetnutzer, die ihren digitalen Nachlass ganz oder teilweise geregelt haben, erreichte 2021 mit 40 Prozent seinen Höchststand. Bis 2023 sank er auf 37 Prozent und 2025 auf nur noch 32 Prozent. Das Thema verliert also eher an Aufmerksamkeit, statt zur Selbstverständlichkeit zu werden.8

9. Nur jeder Siebte sichert den Zugang zu sozialen Medien

Selbst unter denjenigen, die überhaupt vorsorgen, klafft eine Lücke bei den sozialen Medien: Nur 15 Prozent haben den Zugang zu ihren Social-Media-Konten geregelt. Beim Zugang zu Geräten wie Smartphone oder Laptop sind es dagegen 77 Prozent.9

Die Diskrepanz zwischen Wissen und Handeln

Viele Menschen wissen, dass sie ihren digitalen Nachlass regeln sollten, schieben es aber auf. Hinzu kommen Unsicherheit und Unbehagen beim Thema Tod.

10. 59 Prozent wissen, dass sie handeln müssten, tun es aber nicht

In einer früheren Bitkom-Befragung gaben 59 Prozent der Internetnutzer an: "Ich weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht gemacht." Der digitale Nachlass ist damit ein klassisches Beispiel für die Lücke zwischen Einsicht und Handeln.10

11. 69 Prozent fühlen sich schlecht informiert

Laut Bitkom geben 69 Prozent der Internetnutzer an, ihnen fehlten die nötigen Informationen, um ihren digitalen Nachlass zu regeln. Hinzu kommt, dass viele das Thema als unangenehm empfinden und es deshalb meiden.11

12. 60 Prozent wollen, dass niemand Zugriff auf ihre Daten erhält

Nach der Bitkom-Befragung von 2025 möchten 60 Prozent der Internetnutzer ausdrücklich nicht, dass jemand nach ihrem Tod Zugriff auf ihre digitalen Inhalte hat. Wer das wünscht, muss es jedoch aktiv festlegen, denn von selbst löschen sich Konten und Daten nicht.12

Das Problem für die Hinterbliebenen

Wenn nichts geregelt ist, stehen Angehörige vor verschlossenen Konten, laufenden Kosten und einem mühsamen Behördenweg. Die Verbraucherzentrale warnt vor den praktischen Folgen.

13. Online-Abos laufen nach dem Tod einfach weiter

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass online abgeschlossene Verträge wie Streaming-, Handy- oder Energieabos nicht automatisch mit dem Tod enden, sondern weiterlaufen, bis sie gekündigt werden. Ohne Zugangsdaten zahlen Hinterbliebene unter Umständen über Monate für Leistungen eines Verstorbenen.13

14. Ohne Zugangsdaten bleiben Konten oft verschlossen

Ist zu Lebzeiten nichts geregelt, benötigen Erben für die Löschung von Konten in der Regel eine Sterbeurkunde oder einen Erbschein. Umfassenden Zugriff auf gespeicherte Daten und Kommunikationsinhalte erhalten sie laut Verbraucherzentrale dabei meist trotzdem nicht. Fotos, Nachrichten und Erinnerungen können so unwiederbringlich verloren gehen.14

15. Nur 1 Prozent nutzt kommerzielle Nachlassdienste

Unter den Internetnutzern, die ihren digitalen Nachlass geregelt haben, vertraut laut Bitkom 2025 nur 1 Prozent auf kommerzielle Plattformen oder Apps. Die meisten setzen auf eine Vertrauensperson (78 Prozent), während 34 Prozent ihre Passwörter in einer Datei oder Notiz hinterlegen.15

Die Rechtslage in Deutschland

Lange war unklar, ob digitale Konten überhaupt vererbt werden. Ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs hat diese Frage 2018 geklärt.

16. Der BGH stellt digitale Konten dem analogen Erbe gleich

Mit Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) entschied der Bundesgerichtshof, dass der Vertrag über ein Social-Media-Konto im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergeht. Der digitale Nachlass wird damit ebenso vererbt wie analoge Briefe und Tagebücher.16

17. Erben haben Anspruch auf vollen Zugang zum Konto

Der BGH stellte 2018 klar, dass Erben einen Anspruch gegen den Plattformbetreiber auf Zugang zum vollständigen Benutzerkonto haben, einschließlich der darin gespeicherten Kommunikationsinhalte. Argumente wie Datenschutz oder Fernmeldegeheimnis ließ das Gericht nicht gelten.17

Was die Plattformen anbieten

Große Anbieter haben eigene Werkzeuge geschaffen, mit denen Nutzer schon zu Lebzeiten festlegen können, was mit ihrem Konto geschehen soll. Diese sind kostenlos, aber wenig bekannt.

18. Google erlaubt bis zu 10 Vertrauenspersonen

Im Google Kontoinaktivität-Manager lassen sich bis zu 10 Personen benennen, die nach einer einstellbaren Inaktivität von 3 bis 18 Monaten benachrichtigt werden und ausgewählte Daten erhalten können. Bleibt ein Konto mindestens zwei Jahre ungenutzt, behält sich Google zudem die Löschung vor.18

19. Nur 3 Prozent richten den Gedenkzustand ein

Facebook bietet einen Nachlasskontakt und versetzt Konten Verstorbener auf Wunsch in einen Gedenkzustand. Genutzt wird das jedoch kaum: Laut Bitkom 2025 haben nur 3 Prozent der Internetnutzer ihre Profile in den Gedenkzustand versetzt, während 40 Prozent möchten, dass ihre Profile nach dem Tod bestehen bleiben.19

Digitale Werte können verloren gehen

Manche digitalen Güter haben einen realen finanziellen Wert. Ohne Zugangsdaten sind sie nach dem Tod oft unwiederbringlich verloren, besonders bei Kryptowährungen.

20. Bis zu 18 Prozent aller Bitcoins gelten als verloren

Schätzungen zufolge sind zwischen 2,3 und 3,7 Millionen Bitcoins dauerhaft verloren, das entspricht etwa 11 bis 18 Prozent der maximal 21 Millionen Coins. Eine der Hauptursachen ist der Tod von Besitzern, deren Erben keine Zugangsdaten zu den Wallets haben.20

Vorsorge: So lässt sich der digitale Nachlass regeln

Mit wenigen Schritten lässt sich verhindern, dass Angehörige vor verschlossenen Konten stehen. Die Verbraucherzentrale gibt dazu klare Empfehlungen.

21. Eine Vollmacht sollte über den Tod hinaus gelten

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Vertrauensperson schriftlich zu bevollmächtigen und festzulegen, dass diese Vollmacht ausdrücklich über den Tod hinaus gilt. Nur so kann die Person den digitalen Nachlass auch nach dem Tod verwalten, ohne auf einen Erbschein angewiesen zu sein.21

22. Eine Übersicht aller Konten und Zugangsdaten ist zentral

Die Verbraucherzentrale rät, eine Übersicht aller Online-Konten samt Benutzernamen und Passwörtern für die Vertrauensperson anzulegen und an einem sicheren, auffindbaren Ort zu hinterlegen. So kann sich die bevollmächtigte Person im Ernstfall schnell einen Überblick verschaffen und Konten ordnen oder löschen.22

23. Stiftung Warentest empfiehlt handschriftliche Festlegung

Wer Regeln zu seinem digitalen Nachlass verbindlich im Testament festhalten will, sollte sie laut Stiftung Warentest persönlich von Hand formulieren und unterschreiben. Nur ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist in Deutschland ohne Notar rechtsgültig.23

Was unabhängige Quellen zum digitalen Leben zeigen

Diese zusätzlichen Zahlen aus europäischen und deutschen Erhebungen ordnen ein, wie umfassend das digitale Leben heute ist und wie ernst die Forschung das Thema digitaler Nachlass nimmt.

24. In Deutschland nutzen 49 Prozent soziale Netzwerke

Nach Daten von Eurostat beteiligten sich 2023 in der gesamten EU im Schnitt 59 Prozent der Menschen aktiv an sozialen Netzwerken, in Deutschland waren es 49 Prozent. Jedes dieser Profile gehört zu einem digitalen Nachlass, der nach dem Tod weiterbesteht.24

25. Eine vom Bund geförderte Studie widmet sich in neun Kapiteln dem digitalen Nachlass

Das Fraunhofer SIT untersuchte gemeinsam mit den Universitäten Bremen und Regensburg von Mai bis Dezember 2019 in insgesamt neun Kapiteln den digitalen Nachlass aus rechtlicher und technischer Sicht. Ein zentrales Ergebnis: Viele Verträge über digitale Produkte sind durch die starke Stellung der Anbieter einseitig zu Ungunsten der Verbraucher gestaltet.25

26. Nur 15,6 Prozent halten ihre digitalen Kompetenzen für ausreichend

Der DsiN-Sicherheitsindex 2025 von Deutschland sicher im Netz erreichte mit 55,7 Punkten einen historischen Tiefstand. Nur 15,6 Prozent der Internetnutzenden halten ihre digitalen Kompetenzen für ausreichend, was erklärt, warum viele auch das Regeln des digitalen Nachlasses vor sich herschieben.26

27. Nur 49 Prozent verfügen über grundlegende digitale Kompetenzen

Laut dem D21-Digital-Index 2024/2025 der Initiative D21 verfügen in Deutschland lediglich 49 Prozent über grundlegende digitale Kompetenzen, ein Wert, der sich seit zwei Jahren nicht bewegt. Nur 63 Prozent fühlen sich gut auf den digitalen Wandel vorbereitet, sodass Vorsorgethemen wie der digitale Nachlass für viele zusätzlich schwer greifbar bleiben.27

Der digitale Nachlass gehört zu einer durchdachten Vorsorge dazu. Wer seine Online-Konten regelt und seine Wünsche in einem Testament festhält, erspart den Hinterbliebenen verschlossene Konten und laufende Kosten. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Testament schreiben, Wie viele haben ein Testament? und Erbstreit Statistiken einlesen.

Diese Daten verwenden

Betreiben Sie eine Website oder schreiben Sie einen Artikel? Verlinken Sie mit diesem fertigen Snippet auf diese Auswertung:

HTML

<a href="https://testamenteinfach.de/blog/digitaler-nachlass-statistiken/">Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass)</a> – Testamenteinfach

Diese Statistiken zitieren

Alle Zahlen dürfen Sie frei für eigene Artikel, Studien oder Präsentationen verwenden. Bitte mit Quellenangabe und Link auf diese Seite. Wählen Sie ein Zitierformat und kopieren Sie es mit einem Klick:

APA

Kuch, M. (2026). Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass). Testamenteinfach. https://testamenteinfach.de/blog/digitaler-nachlass-statistiken/

MLA

Kuch, Max. "Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass)" Testamenteinfach, 2026, testamenteinfach.de/blog/digitaler-nachlass-statistiken/

Chicago

Kuch, Max. "Was ist mit Online-Konten nach Tod? (Digitaler Nachlass)" Testamenteinfach, 2026. https://testamenteinfach.de/blog/digitaler-nachlass-statistiken/

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Menschen regeln ihren digitalen Nachlass?

Nur rund 32 Prozent der Menschen legen fest, was nach ihrem Tod mit ihren Online-Konten, E-Mails und Profilen geschehen soll. Die große Mehrheit hinterlässt eine ungeregelte digitale Spur.

Was passiert mit Online-Konten nach dem Tod?

Konten und Daten verschwinden nicht von selbst. Seit dem BGH-Urteil von 2018 gilt der digitale Nachlass rechtlich wie das übrige Vermögen und geht auf die Erben über, die damit in die Nutzungsverträge eintreten.

Wie verbreitet ist die Nutzung sozialer Medien in Deutschland?

59 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren nutzen soziale Medien für private Zwecke. Bei den 16- bis 24-Jährigen sind es 85 Prozent, bei den 25- bis 34-Jährigen 81 Prozent.

Quellenverzeichnis

  1. 1Statistisches Bundesamt (Destatis) (destatis.de)
  2. 2Statistisches Bundesamt (Destatis) (destatis.de)
  3. 3Stiftung Warentest (test.de)
  4. 4Oxford Internet Institute (eurekalert.org)
  5. 5Oxford Internet Institute (eurekalert.org)
  6. 6Bitkom (bitkom.org)
  7. 7Bitkom (bitkom.org)
  8. 8Bitkom (bitkom.org)
  9. 9Bitkom (bitkom.org)
  10. 10Bitkom (bitkom.org)
  11. 11Bitkom (bitkom.org)
  12. 12Bitkom (bitkom.org)
  13. 13Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  14. 14Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  15. 15Bitkom (bitkom.org)
  16. 16Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de)
  17. 17Bundesgerichtshof (bundesgerichtshof.de)
  18. 18Google (support.google.com)
  19. 19Bitkom (bitkom.org)
  20. 20Ledger Academy (ledger.com)
  21. 21Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  22. 22Verbraucherzentrale (verbraucherzentrale.de)
  23. 23Stiftung Warentest (test.de)
  24. 24Eurostat (ec.europa.eu)
  25. 25Fraunhofer SIT (sit.fraunhofer.de)
  26. 26Deutschland sicher im Netz (DsiN) (sicher-im-netz.de)
  27. 27Initiative D21 (initiatived21.de)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er repräsentative Studien und offizielle Daten, hier etwa der Bitkom-Befragungen zum digitalen Erbe, des Bundesgerichtshofs, des Oxford Internet Institute und der Verbraucherzentrale, und bereitet die Zahlen verständlich auf.

Ihr persönlicher Testamentsentwurf in 15 Minuten

Beantworten Sie ein paar einfache Fragen und erhalten Sie einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Entwurf, sofort als PDF, Word und OpenOffice.

Jetzt Testament erstellen

Personalisiert · Rechtlich fundiert · Sofort herunterladbar

Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das deutsche Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (außer beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

SSL-verschlüsselt

Daten sind sicher

Datenschutz

DSGVO-konform

Support

Per E-Mail erreichbar

Rechtlich fundiert

Aktuelle Rechtssprechung