Lebensumstände ändern sich. Eine Scheidung, die Geburt eines Enkels, ein Immobilienkauf oder ein Streit in der Familie: Es gibt viele Gründe, warum ein bestehendes Testament nicht mehr passt. Die gute Nachricht: Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder komplett widerrufen.
Kurz beantwortet
Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder komplett widerrufen, solange Sie testierfähig sind, und müssen dafür keinen Grund angeben (§ 2253 BGB). Eine Änderung betrifft einzelne Verfügungen, ein Widerruf hebt das gesamte Testament auf. Der sicherste Weg ist ein neues Testament mit ausdrücklicher Widerrufsklausel. Beim Berliner Testament gilt eine Besonderheit: Nach dem Tod des ersten Partners ist der Überlebende in der Regel an die Verfügungen gebunden.
Das Gesetz garantiert dieses Recht in § 2253 BGB. Kein Erbe und kein Begünstigter hat einen Anspruch darauf, dass ein Testament unverändert bleibt. Der Erblasser muss keinen Grund angeben.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Methoden es gibt, ein Testament zu ändern oder zu widerrufen, welche Formvorschriften gelten und was beim gemeinschaftlichen Testament besonders zu beachten ist.
4 Methoden, ein Testament zu ändern oder zu widerrufen
Das BGB sieht vier verschiedene Wege vor, ein bestehendes Testament aufzuheben oder abzuändern:
| Methode | Geeignet für | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Neues Testament | Kompletter Widerruf oder Teiländerungen | § 2254 BGB |
| Widersprüchliches Testament | Wenn das neue Testament dem alten inhaltlich widerspricht | § 2258 BGB |
| Vernichtung | Schneller, vollständiger Widerruf des handschriftlichen Originals | § 2255 BGB |
| Rücknahme aus amtlicher Verwahrung | Nur für notarielle Testamente | § 2256 BGB |
Methode 1: Neues Testament mit Widerruf
Die sicherste und empfohlene Methode. Sie schreiben ein neues Testament, in dem Sie das alte ausdrücklich widerrufen.
Formulierungsbeispiel
Ich, Vorname Nachname, geboren am TT.MM.JJJJ, widerrufe hiermit alle meine früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes als meinen letzten Willen:
[Neue Verfügungen]
Ort, den TT.MM.JJJJ
Eigenhändige Unterschrift
Wichtig: Das neue Testament muss dieselben Formvorschriften erfüllen wie das ursprüngliche: komplett handschriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben.
Methode 2: Widersprüchliches späteres Testament
Auch ohne ausdrücklichen Widerruf gilt: Wenn ein späteres Testament dem früheren inhaltlich widerspricht, wird das ältere Testament insoweit aufgehoben (§ 2258 BGB). Was sich nicht widerspricht, bleibt gültig.
Problem: Ohne ausdrücklichen Widerruf kann es zu Auslegungsstreitigkeiten kommen. War das alte Testament wirklich aufgehoben oder sollten beide nebeneinander gelten? Deshalb ist Methode 1 (mit ausdrücklichem Widerruf) immer die bessere Wahl.
Methode 3: Vernichtung des Testaments
Ein eigenhändiges Testament kann durch Zerreißen, Verbrennen oder Durchstreichen widerrufen werden (§ 2255 BGB). Die Vernichtung muss absichtlich erfolgen. Ein versehentlich zerstörtes Testament bleibt rechtlich wirksam.
Methode 4: Rücknahme aus amtlicher Verwahrung
Ein notarielles Testament gilt als widerrufen, wenn der Erblasser es aus der amtlichen Verwahrung beim Nachlassgericht zurücknimmt (§ 2256 BGB). Das Gericht muss den Erblasser über diese Rechtsfolge belehren.
Achtung: Für handschriftliche Testamente gilt das nicht. Ein eigenhändiges Testament bleibt auch nach der Rücknahme aus der Verwahrung gültig.
Einzelne Bestimmungen ändern (ohne Komplettwiderruf)
Sie müssen nicht das gesamte Testament widerrufen, wenn Sie nur eine einzelne Bestimmung ändern möchten. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Ergänzungstestament (Kodizill): Sie schreiben ein neues, kurzes Testament, in dem Sie nur die betroffene Verfügung ändern. Alle anderen Bestimmungen des alten Testaments bleiben gültig. Auch dieses Ergänzungstestament muss komplett handschriftlich, datiert und unterschrieben sein.
- Streichungen im Original: Sie können einzelne Passagen im bestehenden Testament durchstreichen, Änderungen danebenschreiben, mit neuem Datum versehen und erneut unterschreiben. Diese Methode ist fehleranfällig und kann zu Auslegungsproblemen führen. Besser ist ein neues Dokument.
Gemeinschaftliches Testament ändern: Die Bindungswirkung
Beim gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) gelten besondere Regeln. Es enthält in der Regel wechselbezügliche Verfügungen: Jeder Partner setzt den anderen nur deshalb als Erben ein, weil er selbst auch als Erbe eingesetzt wird (§ 2270 BGB).
Für diese wechselbezüglichen Verfügungen gibt es zwei völlig unterschiedliche Phasen:
| Phase | Änderung möglich? | Wie? |
|---|---|---|
| Beide leben noch | Ja, aber mit Einschränkungen | Gemeinsam: Beide schreiben ein neues gemeinschaftliches Testament. Einseitig: Nur durch notariell beurkundeten Widerruf, der dem Partner zugestellt werden muss (§ 2271 Abs. 1 BGB). |
| Ein Partner ist verstorben | Grundsätzlich nein | Der überlebende Partner ist an die wechselbezüglichen Verfügungen gebunden. Er kann die Schlusserbeneinsetzung nicht mehr einseitig ändern. Einzige Ausnahme: Er schlägt die Erbschaft aus. |
Warum gibt es diese Bindung? Der Gesetzgeber schützt das gegenseitige Vertrauen der Ehepartner. Der Erstverstorbene hat seinen Partner nur deshalb als Alleinerben eingesetzt, weil er sich auf die gemeinsame Planung der Erbfolge verlassen hat.
Sonderfall: Erbvertrag ändern oder aufheben
Ein Erbvertrag (§ 2274 BGB) unterscheidet sich grundlegend von einem Testament: Er ist bindend. Der Erblasser kann ihn nicht einseitig widerrufen. Für die Aufhebung gibt es folgende Möglichkeiten:
- Einvernehmliche Aufhebung: Beide Vertragsparteien heben den Erbvertrag gemeinsam auf. Dies erfordert eine notarielle Beurkundung.
- Rücktrittsrecht: Wenn sich der Erblasser im Erbvertrag ein Rücktrittsrecht vorbehalten hat, kann er unter den vereinbarten Voraussetzungen zurücktreten.
- Anfechtung: Bei Irrtum, arglistiger Täuschung oder Drohung kann der Erbvertrag angefochten werden (§ 2078 BGB).
Testament anfechten: Wann geht das?
Nicht nur der Erblasser kann sein Testament ändern. Nach dem Erbfall können auch Dritte ein Testament anfechten, wenn bestimmte Gründe vorliegen:
| Anfechtungsgrund | Beispiel | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Inhaltsirrtum | Der Erblasser hat sich über die rechtliche Bedeutung einer Formulierung geirrt | § 2078 Abs. 1 BGB |
| Motivirrtum | Der Erblasser hat jemanden enterbt, weil er fälschlich glaubte, die Person sei nicht sein Kind | § 2078 Abs. 2 BGB |
| Drohung | Der Erblasser wurde unter Druck gesetzt, das Testament so zu formulieren | § 2078 Abs. 2 BGB |
| Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten | Ein nach Testamentserrichtung geborenes Kind wurde nicht berücksichtigt | § 2079 BGB |
Die Anfechtungsfrist beträgt 1 Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, spätestens 30 Jahre nach dem Erbfall (§ 2082 BGB). Die Anfechtung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht.
Checkliste: Wann sollten Sie Ihr Testament überprüfen?
Überprüfen Sie Ihr Testament bei jedem dieser Lebensereignisse:
- Heirat oder Scheidung: Eine Eheschließung macht ein vorheriges Testament nicht automatisch unwirksam. Eine Scheidung hingegen führt dazu, dass Verfügungen zugunsten des Ex-Partners in der Regel unwirksam werden (§ 2077 BGB).
- Geburt oder Adoption eines Kindes: Neue Pflichtteilsberechtigte verändern die Erbquoten.
- Tod eines eingesetzten Erben: Ist kein Ersatzerbe bestimmt, greift die gesetzliche Erbfolge.
- Wesentliche Vermögensänderungen: Immobilienkauf, Erbschaft, Unternehmensgründung.
- Familiäre Veränderungen: Streit, Versöhnung, Pflegebedürftigkeit.
- Umzug ins Ausland: Internationales Erbrecht kann andere Regelungen vorsehen.
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Neues Testament erstellenHäufig gestellte Fragen
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja. Solange Sie testierfähig sind, können Sie Ihr Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern oder komplett widerrufen (§ 2253 BGB). Kein Erbe hat einen Anspruch auf Beibehaltung des Testaments.
Muss ich zum Notar, um mein Testament zu ändern?
Nein. Sie können ein neues eigenhändiges (handschriftliches) Testament schreiben, das das alte widerruft. Es gelten dieselben Formvorschriften wie beim ursprünglichen Testament: komplett handschriftlich, datiert und unterschrieben.
Was passiert, wenn es mehrere Testamente gibt?
Grundsätzlich gilt das jüngste Testament. Soweit das neue Testament dem älteren widerspricht, wird das ältere aufgehoben (§ 2258 BGB). Was sich nicht widerspricht, kann nebeneinander gelten. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten Sie im neuen Testament alle früheren Verfügungen ausdrücklich widerrufen.
Kann mein Ehepartner unser gemeinsames Testament nach meinem Tod ändern?
In der Regel nicht. Wechselbezügliche Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament werden nach dem Tod des ersten Partners bindend. Der Überlebende kann die Schlusserbeneinsetzung dann nicht mehr einseitig ändern, es sei denn, ein Änderungsvorbehalt wurde aufgenommen.
Reicht es, das alte Testament einfach zu zerreißen?
Bei einem eigenhändigen Testament: ja, das gilt als Widerruf (§ 2255 BGB). Allerdings nur, wenn Sie das Original vernichten. Kopien oder beglaubigte Abschriften können im Erbfall zu Streit führen. Sicherer ist es, ein neues Testament mit ausdrücklichem Widerruf zu schreiben.
Wie kann ich ein Testament anfechten?
Ein Testament kann nach dem Erbfall wegen Irrtum, Drohung oder Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten angefochten werden (§§ 2078, 2079 BGB). Die Anfechtung muss innerhalb von 1 Jahr ab Kenntnis des Grundes gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
Wird mein Testament durch eine Heirat oder Scheidung ungültig?
Eine Heirat macht ein vorheriges Testament nicht automatisch unwirksam. Eine Scheidung führt dagegen dazu, dass Verfügungen zugunsten des Ex-Partners in der Regel unwirksam werden (§ 2077 BGB). Überprüfen Sie Ihr Testament daher nach jeder wesentlichen Veränderung.