Testament ohne Notar: Gültig, aber mit Risiken (2026)

· Veröffentlicht am · Aktualisiert am

Viele Menschen glauben, dass ein Testament nur gültig ist, wenn es von einem Notar beurkundet wurde. Das stimmt nicht. In Deutschland kann jede testierfähige Person ab 16 Jahren ein rechtsgültiges Testament ohne Notar errichten.

Kurz beantwortet

In Deutschland ist ein Testament ohne Notar vollkommen gültig. Sie müssen es nur komplett handschriftlich schreiben, mit Ort und Datum versehen und eigenhändig unterschreiben (§ 2247 BGB). Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist dagegen ungültig. Ein eigenhändiges Testament kostet nichts, während sich die Notargebühren nach dem Nachlasswert richten.

Die einzige Voraussetzung: Sie müssen das Testament eigenhändig (also komplett handschriftlich) schreiben, datieren und unterschreiben. So schreibt es § 2247 BGB vor.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Formvorschriften gelten, was ein notarielles Testament im Vergleich kostet, wann Sie trotzdem zum Notar gehen sollten und welche typischen Fehler Sie vermeiden müssen.

Formvorschriften: Was macht ein Testament ohne Notar gültig?

Ein eigenhändiges Testament muss vier Anforderungen erfüllen, damit es rechtsgültig ist:

AnforderungDetailsRechtsgrundlage
Komplett handschriftlichDer gesamte Text muss von Hand geschrieben sein. Ein Ausdruck vom Computer, selbst wenn er unterschrieben ist, ist ungültig.§ 2247 Abs. 1 BGB
Eigenhändig unterschriebenVor- und Nachname unter dem Text. Die Unterschrift muss den Text abschließen.§ 2247 Abs. 1 BGB
DatumTag, Monat und Jahr der Erstellung. Ohne Datum ist das Testament nicht automatisch ungültig, aber es kann zu Problemen kommen, wenn mehrere Testamente existieren.§ 2247 Abs. 2 BGB
OrtsangabeDer Ort der Niederschrift. Ebenfalls empfohlen, aber kein zwingender Grund für Ungültigkeit.§ 2247 Abs. 2 BGB
Häufigster Fehler: Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Testament ist komplett ungültig. Es spielt keine Rolle, wie klar der Inhalt formuliert ist. Ohne vollständige Handschriftlichkeit gibt es kein gültiges eigenhändiges Testament.

Ausführliche Anleitungen und kostenlose Muster zum Abschreiben finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Eigenhändiges vs. notarielles Testament

Es gibt in Deutschland zwei Hauptformen des Testaments: das eigenhändige und das notarielle. Beide sind rechtsgültig, unterscheiden sich aber in wichtigen Punkten.

KriteriumEigenhändiges TestamentNotarielles Testament
FormKomplett handschriftlichVom Notar beurkundet (§ 2232 BGB)
KostenKeine (nur ggf. Aufbewahrung)Abhängig vom Nachlasswert (GNotKG)
BeratungKeine automatische BeratungNotar berät und prüft Wirksamkeit
AufbewahrungSelbst oder amtliche Verwahrung (75 €)Automatisch amtliche Verwahrung
Erbschein nötig?In der Regel jaMeistens nicht (spart Erbschein-Kosten)
AnfechtungsrisikoHöher (Formfehler, unklare Formulierungen)Geringer (Notar prüft Wirksamkeit)
ÄnderungJederzeit durch neues TestamentJederzeit durch neues Testament
Wichtig: Beide Testamentformen können jederzeit widerrufen oder durch ein neues Testament ersetzt werden. Der Widerruf muss ebenfalls die gesetzlichen Formvorschriften einhalten.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die folgende Tabelle zeigt die Kosten für typische Nachlasswerte.

NachlasswertEinzeltestament (Notar)Gemeinschaftliches Testament (Notar)
25.000 €115 €230 €
50.000 €165 €330 €
100.000 €207 €414 €
250.000 €535 €1.070 €
500.000 €935 €1.870 €
1.000.000 €1.735 €3.470 €

Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer. Ein Berliner Testament beim Notar wird als gemeinschaftliches Testament mit dem doppelten Gebührensatz berechnet.

Versteckte Ersparnis beim Notar: Ein notarielles Testament ersetzt in der Regel den Erbschein. Die Kosten für einen Erbschein betragen ebenfalls eine volle Gebühr nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlass von 250.000 € sparen die Erben also rund 535 € Erbscheinkosten. Das relativiert die Notarkosten erheblich.

Wann reicht ein Testament ohne Notar?

In vielen Fällen ist ein eigenhändiges Testament völlig ausreichend. Besonders wenn:

  • Die Familienverhältnisse klar sind: Sie sind verheiratet, haben gemeinsame Kinder und möchten Ihren Partner absichern.
  • Kein Immobilienbesitz vorhanden ist: Ohne Grundbucheintragung brauchen die Erben keinen Erbschein für die Immobilienumschreibung.
  • Sie die gesetzliche Erbfolge nur leicht anpassen möchten: Zum Beispiel ein Vermächtnis für eine bestimmte Person oder die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers.
  • Sie eine Vorlage als Orientierung verwenden: Mit einer guten Muster-Vorlage oder einem digitalen Testamentsentwurf minimieren Sie Formulierungsfehler.

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Wann sollten Sie trotzdem zum Notar?

Es gibt Situationen, in denen ein Notar empfehlenswert oder sogar notwendig ist:

  • Größerer Immobilienbesitz: Bei Immobilien benötigen die Erben einen Erbschein oder ein notarielles Testament für die Grundbuchumschreibung. Ein notarielles Testament spart hier die Erbscheinkosten.
  • Patchwork-Familien: Bei Kindern aus verschiedenen Beziehungen oder Stiefkindern sind die Erbfolge und Pflichtteilsansprüche komplex. Fehler können teuer werden.
  • Unternehmensnachfolge: Bei Gesellschaftsanteilen, Betriebsvermögen oder Nachfolgeregelungen ist juristische Beratung wichtig.
  • Erbvertrag: Ein Erbvertrag (§ 2276 BGB) ist nur als notarielle Urkunde gültig. Er kann nicht eigenhändig errichtet werden.
  • Eingeschränkte Schreibfähigkeit: Wer nicht mehr in der Lage ist, ein Testament eigenhändig zu schreiben (zum Beispiel wegen einer Erkrankung), kann nur noch ein notarielles Testament errichten.

Aufbewahrung: So sichern Sie Ihr Testament

Auch ohne Notar können Sie Ihr Testament sicher verwahren lassen. Die beste Option ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.

AufbewahrungsartKostenSicherheit
Amtliche Verwahrung (Nachlassgericht)75 € (einmalig) + 15,50 € (Testamentsregister)Sehr hoch: Eintrag im Zentralen Testamentsregister, automatische Benachrichtigung im Todesfall
Zu HauseKostenlosGering: Kann verloren gehen, zerstört oder unterschlagen werden
BankschließfachCa. 30-60 € pro JahrMittel: Sicher vor Zugriff Dritter, aber kein Eintrag im Testamentsregister. Erben brauchen Zugang zum Schließfach.

Empfehlung: Geben Sie Ihr eigenhändiges Testament für 75 € in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Es wird dann automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Im Todesfall wird das Nachlassgericht automatisch informiert und das Testament eröffnet. So ist sichergestellt, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich umgesetzt wird.

Die 7 häufigsten Fehler bei Testamenten ohne Notar

Wer sein Testament selbst schreibt, sollte diese typischen Fehler kennen und vermeiden:

  1. Am Computer geschrieben: Ein ausgedrucktes Testament ist komplett ungültig, auch wenn es unterschrieben ist. Der gesamte Text muss handschriftlich verfasst sein.
  2. Unterschrift fehlt oder steht an der falschen Stelle: Die Unterschrift muss am Ende des Textes stehen und den gesamten Inhalt abschließen. Nachträge unter der Unterschrift sind unwirksam.
  3. Erben nicht eindeutig benannt: Formulierungen wie "mein Neffe" oder "meine beste Freundin" reichen nicht, wenn es mehrere passende Personen gibt. Verwenden Sie immer vollständige Namen und Geburtsdaten.
  4. Kein Datum: Ohne Datum kann bei mehreren Testamenten nicht festgestellt werden, welches das aktuelle ist. Das führt zu aufwendigen Auslegungsverfahren.
  5. Pflichtteil nicht berücksichtigt: Kinder und Ehepartner haben immer einen Pflichtteilsanspruch. Wer diesen ignoriert, riskiert, dass die eingesetzten Erben unerwartet Zahlungsforderungen erhalten.
  6. Keine Ersatzerben benannt: Wenn der eingesetzte Erbe vor dem Erblasser stirbt und kein Ersatzerbe bestimmt ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Das entspricht oft nicht dem Willen des Erblassers.
  7. Unleserliche Handschrift: Wenn das Testament nicht entziffert werden kann, ist es im schlimmsten Fall unwirksam. Schreiben Sie langsam und deutlich.

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Häufig gestellte Fragen

Ist ein handschriftliches Testament ohne Notar gültig?

Ja. Ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland vollkommen gültig, solange es komplett handschriftlich verfasst, datiert und eigenhändig unterschrieben ist (§ 2247 BGB). Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Die Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert. Bei einem Nachlasswert von 100.000 € kostet ein Einzeltestament beim Notar rund 207 €, bei 500.000 € sind es rund 935 €. Hinzu kommen Auslagen und Mehrwertsteuer.

Brauche ich einen Erbschein, wenn ich kein notarielles Testament habe?

In der Regel ja. Banken und das Grundbuchamt verlangen einen Nachweis der Erbenstellung. Bei einem notariellen Testament reicht das Testament zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Bei einem eigenhändigen Testament wird in den meisten Fällen ein Erbschein benötigt, der zusätzliche Kosten verursacht.

Kann ich mein Testament ohne Notar ändern?

Ja. Sie können jederzeit ein neues eigenhändiges Testament schreiben, das das alte ersetzt. Wichtig: Widerrufen Sie das alte Testament ausdrücklich im neuen Dokument und achten Sie darauf, das neue Testament zu datieren. Mehr dazu in unserem Ratgeber zum Thema Testament ändern.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Die sicherste Option ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (75 € einmalig). Ihr Testament wird im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall automatisch eröffnet. Zu Hause aufbewahrte Testamente können verloren gehen oder von unzufriedenen Angehörigen unterschlagen werden.

Muss ein handschriftliches Testament von Zeugen unterschrieben werden?

Nein. In Deutschland sind keine Zeugen erforderlich. Der Erblasser muss das Testament eigenhändig und allein verfassen und unterschreiben. Zeugenunterschriften sind weder vorgeschrieben noch schaden sie, aber sie sind auch kein Ersatz für die Handschriftlichkeit.

Wann sollte ich mein Testament trotzdem beim Notar machen?

Ein Notar ist vor allem bei größerem Immobilienbesitz, Patchwork-Familien, einer Unternehmensnachfolge oder eingeschränkter Schreibfähigkeit sinnvoll. Auch ein Erbvertrag ist nur als notarielle Urkunde gültig und kann nicht eigenhändig errichtet werden.

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Häufig gestellte Fragen

Der Entwurf selbst ist eine Formulierungshilfe und noch nicht rechtsgültig. Ein Testament wird erst gültig, wenn es vollständig eigenhändig (handschriftlich) geschrieben und mit Vor- und Nachname, Ort und Datum unterschrieben wird (§ 2247 BGB). Unser Entwurf dient als Vorlage zum Abschreiben. Mehr dazu in unserem Ratgeber: Testament ohne Notar.

Das deutsche Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (außer beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

Ja, jederzeit. Sie können Ihr Testament ändern, ergänzen oder komplett widerrufen. Dazu schreiben Sie einfach ein neues Testament und widerrufen darin das alte. Alle Methoden erklärt unser Ratgeber: Testament ändern.

Nein. Unser Service erstellt einen Testamentsentwurf als Formulierungshilfe. Bei komplexen Vermögensverhältnissen, Unternehmensbesitz oder Patchwork-Familien empfehlen wir zusätzlich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder einen Notar.

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