Wie viele Menschen haben ein Testament? (Statistiken 2026)

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Wie viele Menschen in Deutschland haben überhaupt ein Testament? Mehrere repräsentative Umfragen kommen unabhängig voneinander auf rund ein Drittel. Bei den übrigen zwei Dritteln greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge, oft entgegen dem tatsächlichen Willen.

Kurz zusammengefasst

Nur rund ein Drittel der Deutschen hat ein Testament. Mehrere repräsentative Umfragen kommen unabhängig voneinander zu diesem Ergebnis: die forsa-Umfrage auf 31 Prozent, die Deutsche Bank auf 35 Prozent und Finanztip auf 33 Prozent. Bei den übrigen rund zwei Dritteln greift im Todesfall automatisch die gesetzliche Erbfolge, oft entgegen dem tatsächlichen Willen.

Diese Seite bündelt die wichtigsten Statistiken zur Testamentsquote in Deutschland: nach Alter, zum Zentralen Testamentsregister, zu den häufigsten Irrtümern und zu den Folgen eines fehlenden letzten Willens. Jede Zahl ist mit einer Quelle verlinkt, die Sie am Ende der Seite finden. Stand: Mai 2026.

Wie viele Deutsche haben überhaupt ein Testament?

Trotz Milliardenwerten, die jedes Jahr vererbt werden, regelt nur eine Minderheit der Deutschen den eigenen Nachlass. Mehrere repräsentative Umfragen kommen unabhängig voneinander auf eine Quote von rund einem Drittel.

1. Nur etwa ein Drittel der Deutschen hat ein Testament

In einer repräsentativen forsa-Umfrage für das Deutsche Forum für Erbrecht e.V. gaben 31 Prozent der Befragten an, ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt zu haben. Befragt wurden Ende Oktober 2024 insgesamt 1.001 Personen ab 18 Jahren.1

2. Deutsche Bank: 35 Prozent der möglichen Erblasser haben ein Testament

Die Studie "Erben und Vererben 2024" der Deutschen Bank, durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach, kommt auf eine Testamentsquote von 35 Prozent unter den potenziellen Erblassern. Damit hat fast zwei Drittel der Befragten keinen letzten Willen festgehalten.2

3. Finanztip-Umfrage 2025 bestätigt: 33 Prozent mit Testament

Eine repräsentative Umfrage von Finanztip aus dem Jahr 2025 ergab, dass 33 Prozent der Deutschen ein Testament haben. Gleichzeitig hat sich rund die Hälfte der Befragten nach eigener Aussage noch gar nicht mit dem Thema Vererben auseinandergesetzt.3

4. Rund zwei Drittel der Deutschen haben gar keinen letzten Willen

Nach einer YouGov-Umfrage vom August 2022 haben etwa 66 Prozent der Deutschen kein Testament. Das bedeutet, dass bei rund zwei Dritteln aller Todesfälle die gesetzliche Erbfolge automatisch greift.4

Testament nach Alter: Vorsorge bleibt lange liegen

Ob jemand ein Testament hat, hängt stark vom Lebensalter ab. Doch selbst im hohen Alter bleibt eine große Gruppe ohne Regelung.

5. Nur 3 Prozent der 18- bis 29-Jährigen haben ein Testament

In der forsa-Umfrage 2024 hatten gerade einmal 3 Prozent der 18- bis 29-Jährigen ein Testament oder einen Erbvertrag. Bei den 30- bis 44-Jährigen waren es 13 Prozent, bei den 45- bis 59-Jährigen 29 Prozent.5

6. Auch über 60 hat nur eine knappe Mehrheit vorgesorgt

Bei den über 60-Jährigen steigt die Quote in der forsa-Umfrage 2024 auf 58 Prozent. Das heißt zugleich: Selbst in dieser Altersgruppe hat noch gut vier von zehn Menschen keinen letzten Willen verfasst.6

7. Unter 50-Jährige: nur 11 Prozent mit Testament

Die Deutsche-Bank-Studie 2024 zeigt, dass nur 11 Prozent der unter 50-Jährigen ein Testament haben, nach 15 Prozent im Jahr 2018. Bei den über 65-Jährigen liegt die Quote bei 50 Prozent, ebenfalls niedriger als die 58 Prozent von 2018.7

8. Im Schnitt entsteht das erste Testament mit 58 Jahren

Laut Deutsche-Bank-Studie 2024 sind die Deutschen im Durchschnitt 58 Jahre alt, wenn sie ihr Testament aufsetzen. Das Durchschnittsalter ist gestiegen: 2018 lag es bei 56 Jahren, 2012 bei 55 Jahren.8

Warum so viele Menschen kein Testament haben

Die Gründe reichen vom ewigen Aufschieben bis zu handfesten Rechtsirrtümern. Viele halten ein Testament schlicht für überflüssig.

9. Mehr als 40 Prozent haben sich nie mit dem Thema befasst

Nach der Deutsche-Bank-Studie 2024 haben sich mehr als 40 Prozent der Deutschen noch nie ernsthaft mit der eigenen Nachfolge beschäftigt. Das Thema wird verdrängt oder immer wieder verschoben.9

10. Erbrecht gilt als zu kompliziert

Fast drei Viertel der Bundesbürger empfinden das Erbrecht und die steuerlichen Regeln als kompliziert. Diese gefühlte Komplexität ist eine zentrale Hürde, warum viele die Nachlassplanung scheuen.10

11. Wer vorsorgt, will vor allem gerecht verteilen

In der Finanztip-Umfrage nannten 48 Prozent der Menschen mit Testament als Motiv, den Nachlass individuell und gerecht verteilen zu wollen. 46 Prozent möchten ihre eigenen Wünsche festhalten und 32 Prozent wollen Streit unter den Erben vermeiden.11

Verbreitete Irrtümer über das Erben

Viele verzichten auf ein Testament, weil sie glauben, das Gesetz regle ohnehin alles in ihrem Sinne. Häufig stimmt das nicht.

12. Der Ehepartner erbt nicht automatisch alles

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, der überlebende Ehepartner erbe automatisch das gesamte Vermögen. Tatsächlich erhält der Ehegatte bei Zugewinngemeinschaft neben den Kindern nur die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte geht an die Kinder.12

13. Nur ein Viertel kennt die Regeln zum Pflichtteil

In der Finanztip-Umfrage beantworteten nur 26 Prozent die Wissensfrage zum Pflichtteil korrekt. Immerhin 67 Prozent wussten, dass auch ein enterbtes Kind noch einen Pflichtteilsanspruch hat.13

14. Nur knapp die Hälfte versteht die gesetzliche Erbfolge

Laut Deutsche-Bank-Studie 2024 schätzen nur 47 Prozent der Befragten die Regeln der gesetzlichen Erbfolge zutreffend ein. Wer die Folgen des Nichtstuns falsch einschätzt, sieht oft keinen Anlass für ein Testament.14

Das Zentrale Testamentsregister in Zahlen

Seit 2012 verzeichnet das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer alle amtlich verwahrten und notariellen letztwilligen Verfügungen. Die jährlichen Berichte geben einen seltenen Blick auf die tatsächliche Vorsorge.

15. Rund 24,2 Millionen Registrierungen Ende 2024

Zum 31. Dezember 2024 waren im Zentralen Testamentsregister rund 24,2 Millionen Registrierungen zu Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden gespeichert. Sie stammen von Notaren, von Amtsgerichten und aus der Überführung früherer Testamentsverzeichnisse.15

16. 649.775 neue Registrierungen allein im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurden 649.775 neue Registrierungen vorgenommen, deutlich mehr als die rund 514.000 des Vorjahres. Darunter waren 404.206 Testamente, 181.474 Erbverträge und 64.095 sonstige erbfolgerelevante Urkunden.16

17. Über eine Million Sterbefallmitteilungen pro Jahr

Die Standesämter übermittelten dem Register im Jahr 2024 insgesamt 1.026.760 Sterbefallmitteilungen. In 62,29 Prozent der Fälle konnte mindestens eine gespeicherte Registrierung zugeordnet werden, woraufhin die Verwahrstelle zur Ablieferung der Urkunde aufgefordert wurde.17

18. In rund 38 Prozent der Sterbefälle findet sich keine Registrierung

Da nur 62,29 Prozent der Sterbefallmitteilungen 2024 einer Registrierung zugeordnet werden konnten, blieb in knapp 38 Prozent der Fälle gar keine im Register hinterlegte letztwillige Verfügung übrig. Das deckt sich mit dem Befund, dass die meisten Menschen ohne Testament sterben.18

Eigenhändig oder notariell: Wie Testamente entstehen

Wer ein Testament macht, kann es handschriftlich verfassen oder beim Notar beurkunden lassen. Die Registerdaten zeigen, wie sich beide Wege verteilen.

19. 82 Prozent der neuen Registrierungen kommen vom Notar

Von den kostenpflichtigen Neuregistrierungen 2024 entfielen rund 82 Prozent, also 531.686 Urkunden, auf Notarinnen und Notare. Im Vorjahr lag der Anteil noch bei etwa 87 Prozent.19

20. 118.081 eigenhändige Testamente neu registriert

Die Zahl der neu registrierten eigenhändigen Testamente lag 2024 bei 118.081 und machte damit etwa 18 Prozent der Neuregistrierungen aus. Eigenhändige Testamente sind allerdings nur registriert, wenn sie zusätzlich in amtliche Verwahrung gegeben wurden.20

21. Mehr als die Hälfte plant ein handschriftliches Testament

Nach der Allensbach-Erhebung für die Deutsche Bank wollen 56 Prozent ihr Testament handschriftlich verfassen. Nur eine Minderheit setzt auf die notarielle Variante, obwohl diese formale Fehler vermeidet.21

22. Nur 16 Prozent nutzen die amtliche Verwahrung

Nur 16 Prozent geben ihr Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht, obwohl das die sicherste Lösung gegen Verlust und Manipulation ist. Viele bewahren es zu Hause auf, wo es im Erbfall leicht verschwinden oder übersehen werden kann.22

Ehepaare und gemeinschaftliche Testamente

Verheiratete regeln ihren Nachlass oft gemeinsam. Das Berliner Testament ist dabei die mit Abstand beliebteste Form.

23. 79 Prozent der Paare bevorzugen ein gemeinschaftliches Testament

Unter den Verheirateten wählen 79 Prozent ein gemeinschaftliches Testament statt zweier Einzeltestamente. Die gemeinsame Regelung gilt vielen als naheliegender Weg, sich gegenseitig abzusichern.23

24. 59 Prozent setzen auf das Berliner Testament

59 Prozent der Paare entscheiden sich konkret für die Struktur des Berliner Testaments, bei dem sich die Partner zunächst gegenseitig und danach die Kinder als Schlusserben einsetzen. Es ist damit die häufigste Gestaltungsform unter Eheleuten.24

Ohne Testament: Streit und gesetzliche Erbfolge

Wer nichts regelt, überlässt die Verteilung dem Gesetz. Das führt häufig zu Erbengemeinschaften und Konflikten in der Familie.

25. 28 Prozent der Deutschen haben schon einen Erbstreit erlebt

In einer repräsentativen Umfrage des Instituts Toluna für die Hannoversche Leben gaben 28 Prozent an, bereits einen Kampf ums Erbe miterlebt zu haben. Befragt wurden im Juli 2015 insgesamt 1.000 Bundesbürger ab 18 Jahren.25

26. Fehlendes Testament ist die häufigste Streitursache

Laut derselben Toluna-Umfrage resultiert mehr als die Hälfte aller Konflikte zwischen Hinterbliebenen aus unklarer Erbfolge und einem fehlenden Testament. Ein klarer letzter Wille hätte viele dieser Streitigkeiten von vornherein vermieden.26

27. Fast jeder fünfte Erbe berichtet von Streit

Nach den von der Deutschen Bank berichteten Allensbach-Daten erlebte fast ein Fünftel der Erben einen Streit ums Erbe, nach 15 Prozent im Jahr 2013. Mit den steigenden Erbschaftswerten nimmt das Konfliktpotenzial weiter zu.27

28. Bei rund zwei Dritteln der Todesfälle greift die gesetzliche Erbfolge

Weil etwa 66 Prozent der Deutschen kein Testament haben, greift bei rund zwei Dritteln aller Todesfälle automatisch die gesetzliche Erbfolge. Sie verteilt den Nachlass nach festen Regeln, die oft nicht dem tatsächlichen Willen der Verstorbenen entsprechen.28

Das große Erbe: Vermögen wechselt den Besitzer

Deutschland steht vor der größten Vermögensübertragung seiner Geschichte. Genau deshalb wird die Frage nach dem Testament immer wichtiger.

29. Bis zu 400 Milliarden Euro werden pro Jahr vererbt und verschenkt

Nach einer Studie des DIW Berlin für die Hans-Böckler-Stiftung werden zwischen 2012 und 2027 jährlich bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Das ist gut ein Viertel mehr als in früheren Analysen angenommen.29

30. 113,2 Milliarden Euro steuerlich erfasste Übertragungen 2024

Allein die steuerlich veranlagten Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen beliefen sich 2024 auf 113,2 Milliarden Euro. Erfasst werden dabei nur Fälle oberhalb der Freibeträge, der weitaus größte Teil aller Erbschaften bleibt steuerfrei und taucht hier gar nicht auf.30

31. 13,3 Milliarden Euro Erbschaft- und Schenkungsteuer festgesetzt

Die Finanzverwaltungen setzten 2024 Erbschaft- und Schenkungsteuer in Höhe von 13,3 Milliarden Euro fest, ein Plus von 12,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Davon entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer und 4,8 Milliarden Euro auf die Schenkungsteuer.31

Trend: Mehr Testamente, aber das Tempo reicht nicht

Die Zahl der Registrierungen steigt, doch die Vorsorgequote in der Bevölkerung kommt kaum voran. Die Schere zwischen Erbvolumen und Regelungsbereitschaft bleibt groß.

32. Neuregistrierungen klar über dem Vorjahresniveau

Mit 649.775 Neuregistrierungen lag das Zentrale Testamentsregister 2024 deutlich über den rund 514.000 des Jahres 2023. Sowohl Testamente als auch Erbverträge wurden spürbar häufiger registriert als im Vorjahr.32

33. Testamentsquote eher gesunken als gestiegen

Trotz wachsender Erbvolumen hat die Testamentsquote nicht zugenommen: Die Deutsche-Bank-Studie weist für 2024 nur noch 35 Prozent aus, gegenüber 39 Prozent im Jahr 2018. Die Vorsorge hält mit dem Vermögenstransfer also nicht Schritt.33

34. Ein Drittel der Testierenden zweifelt an der eigenen Regelung

In einer repräsentativen Befragung von 1.000 Personen im Auftrag des Vermögensverwalters Packenius, Mademann und Partner gab rund ein Drittel der Menschen mit Testament an, unsicher zu sein, ob wirklich alles korrekt geregelt ist. In derselben Erhebung hatten nur 32 Prozent überhaupt ein Testament.34

Wer nichts regelt, überlässt seinen Nachlass dem Gesetz, und das führt häufig zu Streit in der Familie. Ein Testament bestimmt selbst, wer was erbt. Wer einen geführten Einstieg sucht, kann unseren Testament-Generator nutzen oder sich in den Beiträgen Gesetzliche Erbfolge, Testament schreiben und Berliner Testament einlesen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie viele Deutsche haben ein Testament?

Rund ein Drittel der Deutschen hat ein Testament oder einen Erbvertrag. Die forsa-Umfrage kommt auf 31 Prozent, die Deutsche Bank auf 35 Prozent und eine Finanztip-Umfrage auf 33 Prozent.

Wie viele Deutsche haben kein Testament?

Etwa zwei Drittel der Deutschen haben keinen letzten Willen festgehalten. Nach einer YouGov-Umfrage sind es rund 66 Prozent. In diesen Fällen greift automatisch die gesetzliche Erbfolge.

Was passiert, wenn ich kein Testament habe?

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz bestimmt dann, wer in welcher Reihenfolge und zu welchem Anteil erbt, was häufig nicht dem tatsächlichen Willen des Verstorbenen entspricht.

Quellenverzeichnis

  1. 1forsa für Deutsches Forum für Erbrecht e.V. (erbrechtsforum.de)
  2. 2Deutsche Bank / Allensbach (db.com)
  3. 3Finanztip (finanztip.de)
  4. 4YouGov 2022, zitiert bei Finanztip (finanztip.de)
  5. 5forsa für Deutsches Forum für Erbrecht e.V. (erbrechtsforum.de)
  6. 6forsa für Deutsches Forum für Erbrecht e.V. (erbrechtsforum.de)
  7. 7Deutsche Bank / Allensbach (db.com)
  8. 8Deutsche Bank / Allensbach (db.com)
  9. 9Deutsche Bank / Allensbach 2024, berichtet im Tagesspiegel (tagesspiegel.de)
  10. 10Deutsche Bank / Allensbach 2024, berichtet im Tagesspiegel (tagesspiegel.de)
  11. 11Finanztip (finanztip.de)
  12. 12Finanztip (finanztip.de)
  13. 13Finanztip (finanztip.de)
  14. 14Deutsche Bank / Allensbach (db.com)
  15. 15Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  16. 16Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  17. 17Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  18. 18Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  19. 19Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  20. 20Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  21. 21Deutsche Bank / Allensbach 2024, aufbereitet von ROSE & PARTNER (rosepartner.de)
  22. 22Deutsche Bank / Allensbach 2024, aufbereitet von ROSE & PARTNER (rosepartner.de)
  23. 23Deutsche Bank / Allensbach 2024, aufbereitet von ROSE & PARTNER (rosepartner.de)
  24. 24Deutsche Bank / Allensbach 2024, aufbereitet von ROSE & PARTNER (rosepartner.de)
  25. 25Toluna für Hannoversche Leben 2015 (lifepr.de)
  26. 26Toluna für Hannoversche Leben 2015 (lifepr.de)
  27. 27Deutsche Bank / Allensbach, berichtet im Tagesspiegel (tagesspiegel.de)
  28. 28YouGov 2022, aufbereitet von KGK Rechtsanwälte (kgk-kanzlei.de)
  29. 29DIW Berlin für Hans-Böckler-Stiftung (diw.de)
  30. 30Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  31. 31Statistisches Bundesamt (destatis.de)
  32. 32Bundesnotarkammer (testamentsregister.de)
  33. 33Deutsche Bank / Allensbach (db.com)
  34. 34Packenius, Mademann und Partner (deutsche-steuerberatungshotline.de)
Max Kuch

Über den Autor

Max Kuch

Max Kuch beschäftigt sich seit Jahren mit Erbrecht, Nachlassplanung und Verbraucherthemen rund um das Vererben. Für Testamenteinfach sichtet und bündelt er die relevanten Daten der Bundesnotarkammer, des Deutschen Forums für Erbrecht, der Deutschen Bank und des Statistischen Bundesamtes und bereitet die Zahlen verständlich auf.

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Das deutsche Erbrecht verlangt für ein eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB), dass der gesamte Text vom Erblasser selbst handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein ausgedrucktes oder am Computer geschriebenes Testament ist ungültig (außer beim notariellen Testament). Kostenlose Muster finden Sie in unserem Ratgeber mit Testament-Vorlagen.

Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige (Kinder, Ehepartner, Eltern). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nicht durch ein Testament entzogen werden. Unser Entwurf berücksichtigt dies bei der Formulierung. Alle Details und Berechnungsbeispiele finden Sie in unserem Pflichtteil-Ratgeber.

Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht (Amtsgericht) für eine Pauschalgebühr von 75 €. Alternativ können Sie es an einem sicheren Ort zu Hause aufbewahren und eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Mehr zur Aufbewahrung in unserem Ratgeber.

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern (§ 2269 BGB). Dabei setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein. Erst nach dem Tod des zweiten Partners erben die gemeinsamen Kinder (Schlusserben). Ausführliche Informationen in unserem Berliner Testament Ratgeber.

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