Erbfolge-Rechner

Wer erbt wie viel? Berechnen Sie die gesetzliche Erbfolge - ohne Testament.

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Bestimmen Sie selbst, wer erbt - mit Ihrem individuellen Testament.

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Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge in Deutschland?

Wenn jemand ohne Testament verstirbt, greift die gesetzliche Erbfolge nach dem Buergerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Erben werden dabei nach einem sogenannten Ordnungssystem bestimmt:

  • 1. Ordnung: Kinder und deren Abkoemmlinge (Enkel, Urenkel). Solange Erben der 1. Ordnung vorhanden sind, erben Verwandte der 2. Ordnung nichts.
  • 2. Ordnung: Eltern des Erblassers und deren Abkoemmlinge (Geschwister, Neffen, Nichten).
  • 3. Ordnung: Grosseltern und deren Abkoemmlinge (Onkel, Tanten, Cousins).
  • 4. Ordnung und weiter: Entferntere Vorfahren und deren Nachkommen.

Innerhalb einer Ordnung gilt das sogenannte Repraesentationsprinzip: Ein naeherer Verwandter schliesst die weiter entfernten aus. Kinder des Erblassers erben also zu gleichen Teilen - und solange ein Kind lebt, erben dessen eigene Kinder (die Enkel) nichts.

Erbfolge mit und ohne Ehepartner

Der Ehepartner hat eine Sonderstellung in der gesetzlichen Erbfolge. Sein Erbanteil haengt von zwei Faktoren ab: dem ehelichen Gueterstand und davon, welche Verwandten neben ihm erben.

Zugewinngemeinschaft (der haeufigste Fall in Deutschland): Der Ehepartner erbt neben Kindern die Haelfte des Nachlasses (gesetzlicher Erbteil 1/4 plus 1/4 pauschaler Zugewinnausgleich, § 1931 und § 1371 BGB). Neben Erben der 2. Ordnung (Eltern, Geschwister) und neben Grosseltern erhaelt der Ehepartner 3/4.

Guetertrennung: Hier erbt der Ehepartner neben einem Kind die Haelfte, neben zwei Kindern ein Drittel und neben drei oder mehr Kindern ein Viertel (§ 1931 Abs. 4 BGB). Neben Erben der 2. Ordnung und neben Grosseltern erhaelt er die Haelfte.

Guetergemeinschaft: Der Ehepartner erbt neben Kindern ein Viertel und neben Erben der 2. Ordnung oder Grosseltern die Haelfte.

Gibt es weder Kinder noch Erben der 2. Ordnung noch Grosseltern, erbt der Ehepartner allein (§ 1931 Abs. 2 BGB). Onkel, Tanten und Cousins gehen neben ihm leer aus. Ist neben dem Ehepartner ein Grosselternteil vorverstorben, faellt dessen Anteil ebenfalls dem Ehepartner zu (§ 1931 Abs. 1 Satz 2 BGB); der Rechner zeigt hier den Mindestanteil des Ehepartners.

Ist kein Ehepartner vorhanden - etwa bei unverheirateten oder verwitweten Personen - geht der gesamte Nachlass an die Verwandten der jeweils naechsten Ordnung.

Was passiert ohne Testament?

Ohne Testament kann es zu Situationen kommen, die der Erblasser sicher nicht gewollt haette:

  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben muessen sich einigen - ueber jedes einzelne Stueck des Nachlasses. Das fuehrt haeufig zu langwierigen Streitigkeiten.
  • Ungewollte Erben: Entfernte Verwandte, zu denen seit Jahren kein Kontakt besteht, koennen erben - waehrend enge Vertraute leer ausgehen.
  • Unverheiratete Partner: Lebensgefaehrten ohne Trauschein erben nach dem Gesetz nichts - egal wie lange die Beziehung bestanden hat.
  • Immobilien-Probleme: Erbt eine Erbengemeinschaft ein Haus, kann ein einzelner Miterbe die Teilungsversteigerung erzwingen - oft mit erheblichem Wertverlust.

Gesetzliche Erbfolge vs. gewillkürte Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge ist die Standardregel - sie greift automatisch, wenn kein Testament existiert. Die gewillkuerte Erbfolge dagegen bedeutet, dass der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst bestimmt, wer erbt.

Mit einem Testament koennen Sie:

  • Bestimmte Personen als Alleinerben einsetzen
  • Die gesetzliche Erbfolge teilweise oder vollstaendig aendern
  • Vermaechtnisse fuer einzelne Gegenstaende oder Geldbetraege anordnen
  • Ersatzerben bestimmen, falls ein Erbe vor Ihnen verstirbt
  • Testamentsvollstreckung anordnen, um Streit zu vermeiden

Allerdings gibt es Grenzen: Bestimmte nahe Angehoerige (Ehepartner, Kinder, Eltern) haben einen Pflichtteilsanspruch, der auch durch ein Testament nicht entzogen werden kann.

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