Einzeltestament

Testament: Vermächtnisse und gemeinnütziger Zweck

Heinrich Braun ist verwitwet, hat zwei erwachsene Kinder und möchte neben der Erbverteilung auch Vermächtnisse, eine Spende an Ärzte ohne Grenzen und einen Testamentsvollstrecker festlegen.

Eingaben im Formular bei Testamenteinfach

Familienstand
Verwitwet
Stil
Formell
Kinder
Ja, volljährige Kinder
Kinder Details
Dr. Katrin Braun, geb. 1980; Martin Braun, geb. 1983
Immobilien
Mehrfamilienhaus in Berlin-Charlottenburg, Ferienwohnung auf Sylt
Wertgegenstände
Antiquitätensammlung, Bibliothek mit Erstausgaben
Erbverteilung
Katrin und Martin zu gleichen Teilen
Vermächtnisse
Ferienwohnung auf Sylt an Schwester Helga, Antiquitäten an Katrin, Bibliothek an Martin
Gemeinnützig
20.000 Euro an Ärzte ohne Grenzen
Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Dr. Friedrich Meier, Berlin
Digitaler Nachlass
Sohn Martin
Bestattungswünsche
Erdbestattung, Friedhof Heerstraße Berlin
Generierter Entwurf

Testamentsentwurf

Testament von Heinrich Braun § 1 – Widerruf früherer Verfügungen Hiermit widerrufe ich alle bisher von mir errichteten Testamente und letztwilligen Verfügungen. § 2 – Erbeinsetzung Ich setze meine Kinder, Dr. Katrin Braun, geboren am 29.08.1980, und Martin Braun, geboren am 15.02.1983, als Erben zu gleichen Teilen ein. § 3 – Vermächtnisse Meiner Schwester Helga vermache ich die Ferienwohnung auf Sylt. Meiner Tochter Dr. Katrin Braun vermache ich meine Antiquitätensammlung. Meinem Sohn Martin Braun vermache ich meine Bibliothek mit Erstausgaben. Zusätzlich vermache ich an die Organisation Ärzte ohne Grenzen 20.000 Euro. § 4 – Testamentsvollstreckung Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich Rechtsanwalt Dr. Friedrich Meier, tätig in der Kanzlei Meier & Partner, Berlin. § 5 – Regelungen zum digitalen Nachlass Um meine digitalen Angelegenheiten zu regeln, bestimme ich hiermit meinen Sohn Martin Braun. § 6 – Bestattungswünsche Ich wünsche eine Erdbestattung auf dem Friedhof Heerstraße in Berlin. § 7 – Ersatzerbenregelung Sollte eines meiner Kinder vor mir versterben oder die Erbschaft ausschlagen, so treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle (§ 2096 BGB). Sind keine Abkömmlinge vorhanden, soll das verbliebene Kind Alleinerbe werden. § 8 – Rechtsgrundlage Dieses Testament wurde gemäß § 2247 BGB eigenhändig verfasst und unterschrieben. Ich bin mir bewusst, dass etwaige Pflichtteilsansprüche nach §§ 2303 ff. BGB bestehen bleiben. § 9 – Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieses Testaments unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Berlin, den _________________________ _________________________ (Eigenhändige Unterschrift: Heinrich Braun) Hinweis: Dieses Testament sollte eigenhändig abgeschrieben und persönlich unterschrieben werden, um formwirksam zu sein. Bitte konsultieren Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt.

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