Berliner Testament

Berliner Testament: Ehepaar mit Kindern

Michael und Petra Hoffmann sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein - mit Pflichtteilsstrafklausel und Wiederverheiratungsklausel.

Eingaben im Formular bei Testamenteinfach

Familienstand
Verheiratet
Stil
Formell
Ehepartner
Petra Hoffmann
Kinder
Ja, minderjährige und volljährige
Kinder Details
Emma Hoffmann, geb. 2003; Felix Hoffmann, geb. 2012
Vormund für Minderjährige
Schwester Anna Klein
Immobilien
Einfamilienhaus in Hamburg-Blankenese
Berliner Testament
Ja
Pflichtteilsstrafklausel
Ja
Schlusserben
Kinder Emma und Felix zu gleichen Teilen
Wiederverheiratungsklausel
Ja
Generierter Entwurf

Testamentsentwurf

Gemeinschaftliches Testament von Michael und Petra Hoffmann § 1 – Gegenseitige Erbeinsetzung Wir, Michael Hoffmann, geb. am 05.07.1975 in Hamburg, wohnhaft in Hamburg, und Petra Hoffmann, setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erben ein. Der überlebende Ehegatte soll Alleinerbe des erstversterbenden Ehegatten sein. § 2 – Schlusserben Nach dem Tod des Längstlebenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder zu gleichen Teilen erben (Schlusserben): a) Emma Hoffmann, geboren 2003 b) Felix Hoffmann, geboren 2012 § 3 – Ersatzschlusserben Sollte eines unserer Kinder vor dem Längstlebenden von uns versterben, so treten dessen Abkömmlinge an seine Stelle. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, wächst der Erbteil den übrigen Schlusserben zu. § 4 – Pflichtteilsstrafklausel Verlangt eines unserer Kinder beim Tod des Erstversterbenden seinen Pflichtteil, so ist es auch beim Tod des Längstlebenden auf den Pflichtteil beschränkt. § 5 – Wiederverheiratungsklausel Heiratet der überlebende Ehegatte erneut, so fällt der Nachlass des Erstversterbenden den Schlusserbern zu gleichen Teilen zu. Der überlebende Ehegatte erhält in diesem Fall seinen Pflichtteil. § 6 – Vormundschaft Für unser minderjähriges Kind Felix Hoffmann wünschen wir, dass meine Schwester Anna Klein als Vormund bestellt wird, falls beide Elternteile versterben sollten. § 7 – Bindungswirkung Wir sind uns der Bindungswirkung dieses gemeinschaftlichen Testaments bewusst (§ 2271 BGB). Nach dem Tod des Erstversterbenden kann der Überlebende die wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr einseitig ändern. § 8 – Schlussbestimmungen Dieses Testament wurde gemäß § 2267 BGB von einem Ehegatten eigenhändig geschrieben und vom anderen Ehegatten eigenhändig mitunterzeichnet. Hamburg, den [Datum] _________________________ (Eigenhändige Unterschrift: Michael Hoffmann) Auch dies ist mein letzter Wille. Hamburg, den [Datum] _________________________ (Eigenhändige Unterschrift: Petra Hoffmann)

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