Berechnen Sie den gesetzlichen Pflichtteil für Ihre Erben - schnell und kostenlos.
Gesamter Pflichtteil
Frei verfügbarer Anteil
Ein durchdachtes Testament stellt sicher, dass Ihr Wille umgesetzt wird und Streit unter den Erben vermieden wird.
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Jetzt Testament erstellenDer Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht - selbst wenn sie im Testament nicht bedacht oder sogar enterbt wurden. Der Pflichtteil beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wird nicht als Sachanteil, sondern als Geldforderung gegen die Erben geltend gemacht.
Pflichtteilsberechtigt sind nach deutschem Erbrecht (§ 2303 BGB) nur bestimmte nahe Angehörige:
Wichtig: Geschwister, Großeltern, Onkel, Tanten und sonstige Verwandte haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil beträgt immer genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um den Pflichtteil zu berechnen, muss zunächst der gesetzliche Erbteil ermittelt werden. Dieser hängt davon ab, welche Angehörigen vorhanden sind und - bei Verheirateten - welcher Güterstand gilt. Der gesetzliche Erbteil wird dann halbiert, um den Pflichtteil zu erhalten.
Beispiel: Hat der Ehepartner einen gesetzlichen Erbteil von 1/2, beträgt sein Pflichtteil 1/4 des Nachlasses.
Der Güterstand hat erheblichen Einfluss auf die Höhe des Pflichtteils des Ehegatten:
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