Was kostet ein Testament beim Notar? Mit diesem Notarkostenrechner berechnen Sie die Notargebühren anhand Ihres Vermögens, darunter finden Sie die vollständige Gebührentabelle.
Ein eigenhändiges Testament ist ohne Notar gültig. Erstellen Sie in wenigen Minuten einen personalisierten Testamentsentwurf.
Jetzt Testament erstellenDie Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Geschäftswert: Ihr Vermögen, von dem Schulden abgezogen werden, allerdings höchstens bis zur Hälfte des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG). Bei 300.000 EUR Vermögen und 200.000 EUR Schulden beträgt der Geschäftswert also 150.000 EUR, nicht 100.000 EUR.
Für die Beurkundung eines Einzeltestaments fällt eine 1,0-fache Gebühr nach KV Nr. 21200 an, mindestens 60 EUR. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag wird nach KV Nr. 21100 die 2,0-fache Gebühr berechnet, mindestens 120 EUR. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus Tabelle B zu § 34 GNotKG.
Zusätzlich zur reinen Notargebühr kommen weitere Kosten hinzu: Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer kostet 12,50 EUR je Erblasser, wenn der Notar die Gebühr mit abrechnet (beim gemeinschaftlichen Testament also zweimal). Ein notarielles Testament bringt der Notar in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 34 BeurkG), das kostet einmalig 82 EUR (KV Nr. 12100). Beim Erbvertrag können die Beteiligten die amtliche Verwahrung ausschließen. Auf die Notargebühr wird noch 19 % Mehrwertsteuer berechnet, dazu kommen kleinere Auslagen des Notars (z.B. Post- und Telekommunikationspauschale), die der Rechner nicht einbezieht.
Die folgende Tabelle zeigt die einfache Gebühr (1,0-fach) nach Tabelle B des GNotKG für verschiedene Geschäftswerte. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag verdoppelt sich die Gebühr. Die Mindestgebühr beträgt 60 EUR beim Einzeltestament und 120 EUR beim gemeinschaftlichen Testament. Der Rechner oben nutzt genau diese Werte, er ist also zugleich ein Gebührenrechner für die notarielle Beurkundung.
| Geschäftswert (EUR) | Einfache Gebühr | Gemeinschaftl. Testament |
|---|---|---|
| bis 10.000 | 75 EUR | 150 EUR |
| bis 25.000 | 115 EUR | 230 EUR |
| bis 50.000 | 165 EUR | 330 EUR |
| bis 100.000 | 273 EUR | 546 EUR |
| bis 150.000 | 354 EUR | 708 EUR |
| bis 200.000 | 435 EUR | 870 EUR |
| bis 300.000 | 635 EUR | 1.270 EUR |
| bis 500.000 | 935 EUR | 1.870 EUR |
| bis 750.000 | 1.335 EUR | 2.670 EUR |
| bis 1.000.000 | 1.735 EUR | 3.470 EUR |
Quelle: § 34 GNotKG mit Tabelle B (Anlage 2), KV Nr. 21200 und 21100. Werte ohne Mindestgebühr, MwSt. und Nebenkosten.
Nein! Ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament ist nach deutschem Recht vollständig gültig. Dies regelt § 2247 BGB eindeutig: Wer ein Testament errichten will, kann dies durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung tun.
Die einzigen Voraussetzungen für ein gültiges eigenhändiges Testament sind:
Ein notarielles Testament bietet zwar eine zusätzliche Beratung und erspart den Erbschein - ist aber bei den meisten Erbfällen nicht zwingend notwendig. Gerade bei einfachen bis mittleren Vermögensverhältnissen und klaren Familiensituationen ist ein handschriftliches Testament eine kosteneffiziente und rechtlich gleichwertige Alternative.
| Notar | Testamenteinfach | |
|---|---|---|
| Kosten | Ab ca. 165 EUR (vermögensabhängig) | 79,99 EUR (Festpreis) |
| Zeitaufwand | Terminvereinbarung + Wartezeit (Wochen) | 15 Minuten, sofort verfügbar |
| Flexibilität | Änderungen kostenpflichtig | Jederzeit anpassbar |
| Rechtliche Gültigkeit | Gültig | Gültig (§ 2247 BGB) |
| Erbschein nötig? | Nein (Vorteil) | Ggf. ja (zwei 1,0-Gebühren nach Tabelle B, z.B. rund 546 EUR bei 100.000 EUR Nachlass) |
| Persönliche Beratung | Ja | Nein (Leitfaden inkl.) |
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