Notarkosten-Rechner für Testamente

Was kostet ein Testament beim Notar? Mit diesem Notarkostenrechner berechnen Sie die Notargebühren anhand Ihres Vermögens, darunter finden Sie die vollständige Gebührentabelle.

Ihr Gesamtvermögen vor Abzug von Schulden. Bei Eheleuten das gemeinsame Vermögen.

Schulden werden höchstens bis zur Hälfte des Vermögens abgezogen (§ 102 Abs. 1 GNotKG).

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Ein eigenhändiges Testament ist ohne Notar gültig. Erstellen Sie in wenigen Minuten einen personalisierten Testamentsentwurf.

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Wie werden Notarkosten für ein Testament berechnet?

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Geschäftswert: Ihr Vermögen, von dem Schulden abgezogen werden, allerdings höchstens bis zur Hälfte des Vermögens (§ 102 Abs. 1 GNotKG). Bei 300.000 EUR Vermögen und 200.000 EUR Schulden beträgt der Geschäftswert also 150.000 EUR, nicht 100.000 EUR.

Für die Beurkundung eines Einzeltestaments fällt eine 1,0-fache Gebühr nach KV Nr. 21200 an, mindestens 60 EUR. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag wird nach KV Nr. 21100 die 2,0-fache Gebühr berechnet, mindestens 120 EUR. Die Gebührenhöhe ergibt sich aus Tabelle B zu § 34 GNotKG.

Zusätzlich zur reinen Notargebühr kommen weitere Kosten hinzu: Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer kostet 12,50 EUR je Erblasser, wenn der Notar die Gebühr mit abrechnet (beim gemeinschaftlichen Testament also zweimal). Ein notarielles Testament bringt der Notar in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (§ 34 BeurkG), das kostet einmalig 82 EUR (KV Nr. 12100). Beim Erbvertrag können die Beteiligten die amtliche Verwahrung ausschließen. Auf die Notargebühr wird noch 19 % Mehrwertsteuer berechnet, dazu kommen kleinere Auslagen des Notars (z.B. Post- und Telekommunikationspauschale), die der Rechner nicht einbezieht.

Gebührentabelle für notarielle Testamente (GNotKG)

Die folgende Tabelle zeigt die einfache Gebühr (1,0-fach) nach Tabelle B des GNotKG für verschiedene Geschäftswerte. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag verdoppelt sich die Gebühr. Die Mindestgebühr beträgt 60 EUR beim Einzeltestament und 120 EUR beim gemeinschaftlichen Testament. Der Rechner oben nutzt genau diese Werte, er ist also zugleich ein Gebührenrechner für die notarielle Beurkundung.

Geschäftswert (EUR) Einfache Gebühr Gemeinschaftl. Testament
bis 10.00075 EUR150 EUR
bis 25.000115 EUR230 EUR
bis 50.000165 EUR330 EUR
bis 100.000273 EUR546 EUR
bis 150.000354 EUR708 EUR
bis 200.000435 EUR870 EUR
bis 300.000635 EUR1.270 EUR
bis 500.000935 EUR1.870 EUR
bis 750.0001.335 EUR2.670 EUR
bis 1.000.0001.735 EUR3.470 EUR

Quelle: § 34 GNotKG mit Tabelle B (Anlage 2), KV Nr. 21200 und 21100. Werte ohne Mindestgebühr, MwSt. und Nebenkosten.

Brauche ich einen Notar für mein Testament?

Nein! Ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament ist nach deutschem Recht vollständig gültig. Dies regelt § 2247 BGB eindeutig: Wer ein Testament errichten will, kann dies durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung tun.

Die einzigen Voraussetzungen für ein gültiges eigenhändiges Testament sind:

  • Es muss vollständig handschriftlich geschrieben sein (kein Ausdruck!)
  • Es muss eigenhändig unterschrieben sein
  • Es sollte Ort und Datum enthalten

Ein notarielles Testament bietet zwar eine zusätzliche Beratung und erspart den Erbschein - ist aber bei den meisten Erbfällen nicht zwingend notwendig. Gerade bei einfachen bis mittleren Vermögensverhältnissen und klaren Familiensituationen ist ein handschriftliches Testament eine kosteneffiziente und rechtlich gleichwertige Alternative.

Testament beim Notar vs. online erstellen

Notar Testamenteinfach
Kosten Ab ca. 165 EUR (vermögensabhängig) 79,99 EUR (Festpreis)
Zeitaufwand Terminvereinbarung + Wartezeit (Wochen) 15 Minuten, sofort verfügbar
Flexibilität Änderungen kostenpflichtig Jederzeit anpassbar
Rechtliche Gültigkeit Gültig Gültig (§ 2247 BGB)
Erbschein nötig? Nein (Vorteil) Ggf. ja (zwei 1,0-Gebühren nach Tabelle B, z.B. rund 546 EUR bei 100.000 EUR Nachlass)
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