Was kostet ein Testament beim Notar? Berechnen Sie die Notargebühren basierend auf Ihrem Vermögen.
Ein eigenhändiges Testament ist ohne Notar gültig. Erstellen Sie in wenigen Minuten einen personalisierten Testamentsentwurf.
Jetzt Testament erstellenDie Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Grundlage der Berechnung ist der sogenannte Geschäftswert - das ist Ihr Reinvermögen (Gesamtvermögen abzüglich Schulden).
Für die Beurkundung eines Einzeltestaments fällt eine 1,0-fache Gebühr nach dem Kostenverzeichnis (KV Nr. 21100) an. Bei einem gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag wird die 2,0-fache Gebühr berechnet.
Zusätzlich zur reinen Notargebühr kommen weitere Kosten hinzu: Die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer kostet pauschal 18 EUR. Optional können Sie das Testament beim Amtsgericht amtlich verwahren lassen - das kostet einmalig 75 EUR. Auf die Notargebühr selbst wird noch 19 % Mehrwertsteuer berechnet.
Die folgende Tabelle zeigt die einfache Gebühr (1,0-fach) nach dem GNotKG-Kostenverzeichnis für verschiedene Geschäftswerte. Bei einem gemeinschaftlichen Testament verdoppelt sich die Gebühr.
| Geschäftswert (EUR) | Einfache Gebühr | Gemeinschaftl. Testament |
|---|---|---|
| bis 10.000 | 113 EUR | 226 EUR |
| bis 25.000 | 193 EUR | 386 EUR |
| bis 50.000 | 293 EUR | 586 EUR |
| bis 100.000 | 473 EUR | 946 EUR |
| bis 150.000 | 653 EUR | 1.306 EUR |
| bis 200.000 | 893 EUR | 1.786 EUR |
| bis 300.000 | 1.253 EUR | 2.506 EUR |
| bis 500.000 | 2.093 EUR | 4.186 EUR |
| bis 750.000 | 3.253 EUR | 6.506 EUR |
| bis 1.000.000 | 4.413 EUR | 8.826 EUR |
Quelle: GNotKG Kostenverzeichnis Nr. 21100. Alle Angaben ohne MwSt. und Nebenkosten.
Nein! Ein eigenhändiges (handschriftliches) Testament ist nach deutschem Recht vollständig gültig. Dies regelt § 2247 BGB eindeutig: Wer ein Testament errichten will, kann dies durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung tun.
Die einzigen Voraussetzungen für ein gültiges eigenhändiges Testament sind:
Ein notarielles Testament bietet zwar eine zusätzliche Beratung und erspart den Erbschein - ist aber bei den meisten Erbfällen nicht zwingend notwendig. Gerade bei einfachen bis mittleren Vermögensverhältnissen und klaren Familiensituationen ist ein handschriftliches Testament eine kosteneffiziente und rechtlich gleichwertige Alternative.
| Notar | Testamenteinfach | |
|---|---|---|
| Kosten | Ab ca. 150 EUR (vermögensabhängig) | 79,99 EUR (Festpreis) |
| Zeitaufwand | Terminvereinbarung + Wartezeit (Wochen) | 15 Minuten, sofort verfügbar |
| Flexibilität | Änderungen kostenpflichtig | Jederzeit anpassbar |
| Rechtliche Gültigkeit | Gültig | Gültig (§ 2247 BGB) |
| Erbschein nötig? | Nein (Vorteil) | Ggf. ja (ca. 50-100 EUR) |
| Persönliche Beratung | Ja | Nein (Leitfaden inkl.) |
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