Berechnen Sie schnell und einfach, wie viel Erbschaftssteuer auf Ihre Erbschaft anfällt.
Steuerklasse
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Freibetrag
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Steuerpflichtiger Erwerb
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Steuersatz
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Zu zahlende Erbschaftssteuer
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Diese Berechnung dient als unverbindliche Orientierung. Die deutsche Erbschaftssteuer wird als Vollmengenstaffel berechnet - der ermittelte Steuersatz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb. Persönliche Besonderheiten (z.B. Versorgungsfreibeträge, Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen) sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Durch geschickte Nachlassplanung können Sie Freibeträge optimal nutzen und die Erbschaftssteuer für Ihre Erben reduzieren.
Jetzt Testament erstellenDie Erbschaftssteuer in Deutschland richtet sich nach drei Faktoren: dem Wert der Erbschaft, dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und der daraus resultierenden Steuerklasse. Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag, der vom Wert der Erbschaft abgezogen wird. Nur der darüber hinausgehende Betrag - der sogenannte steuerpflichtige Erwerb - wird besteuert.
Es gibt drei Steuerklassen. Steuerklasse I gilt für nahe Verwandte wie Ehepartner, Kinder und Enkel. Steuerklasse II umfasst weiter entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten und Neffen. Steuerklasse III betrifft alle übrigen Personen ohne verwandtschaftliche Beziehung. Je näher die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.
Wichtig: Die Erbschaftssteuer in Deutschland arbeitet mit einer sogenannten Vollmengenstaffel. Das bedeutet, dass der Steuersatz der jeweiligen Stufe auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb angewendet wird - nicht nur auf den Teil, der in diese Stufe fällt.
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000 EUR |
| Kinder | I | 400.000 EUR |
| Enkel | I | 200.000 EUR |
| Eltern / Großeltern (Erbfall) | I | 100.000 EUR |
| Eltern / Großeltern (Schenkung) | II | 20.000 EUR |
| Geschwister | II | 20.000 EUR |
| Nichten / Neffen | II | 20.000 EUR |
| Stiefeltern / Schwiegereltern / Schwiegerkinder | II | 20.000 EUR |
| Geschiedener Ehepartner | II | 20.000 EUR |
| Nicht verwandte Personen | III | 20.000 EUR |
| Steuerpflichtiger Erwerb bis | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 EUR | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 EUR | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 EUR | 30 % | 43 % | 50 % |
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